Inbetriebnahme und Prüfung der PSA für Vertikalaktivitäten — Höhlenforschung, Canyoning, Klettern, Bergsteigen, Arbeiten in der Höhe
Die im Proteushop-Katalog gelisteten Vertikalausrüstungen (Seile, Reepschnüre, Klettergurte, Verbindungsmittel, Steigklemmen, Abseilgeräte, Helme, Schlingen, Bandschlingen) fallen fast immer in den Anwendungsbereich der europäischen Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen. Diese Seite fasst den anwendbaren rechtlichen Rahmen in Deutschland, Österreich, der deutschsprachigen Schweiz und in Europa zusammen, die harmonisierten DIN EN-Normen sowie die Inbetriebnahme-, Prüf- und Nachverfolgbarkeitsmodalitäten — für Höhlenforscher, Bergsteiger, Canyoning-Sportler, Höhenarbeiter (FISAT, IRATA), Rettungskräfte im vertikalen Bereich und Fachleute der Absturzschutz-PSA.
In 30 Sekunden
- Fast alle PSA zur Seilprogression und zum Absturzschutz fallen unter Kategorie III der Verordnung (EU) 2016/425: Risiken mit sehr schwerwiegenden Folgen (Tod, irreversible Schäden).
- Jede PSA muss eine CE-Kennzeichnung, gefolgt von der vierstelligen Nummer der notifizierten Stelle tragen (Kategorien II und III) und mit der Herstelleranleitung in der Sprache des Nutzers geliefert werden.
- Die Nutzung außerhalb der Herstelleranleitung befreit den Hersteller ganz oder teilweise von der Haftung im Falle eines Unfalls.
- Zwei Nutzungsregime: persönliche PSA (Einzelnutzer = Eigentümer) → leichte Verpflichtungen; zur Verfügung gestellte PSA (Leihe, Miete, kollektive Nutzung, Verbände, Ausbildung, Arbeitgeber) → Register + Lebenslaufakte + jährliche Prüfung obligatorisch (DGUV Regel 112-198 in DE).
- Für Vertikalmaterial außerhalb der PSA (in die Struktur integrierte Anschlagpunkte, manuelle Abseilgeräte ohne Selbstblockierung), siehe unsere Seite zum Vertikalmaterial außerhalb der PSA.
1. Anwendbarer rechtlicher Rahmen — nach Region
1.1 In Deutschland
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) — deutsche Umsetzung der Richtlinie 89/656/EWG über die Nutzung von PSA am Arbeitsplatz. Verpflichtet den Arbeitgeber zur Bewertung, Bereitstellung und Schulung. Zugänglich über gesetze-im-internet.de.
- DGUV Regel 112-198 — Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben. Maßgebliche deutsche Referenz für die berufliche Nutzung von Absturzschutz-PSA. DGUV Regel 112-199 — Benutzung von Schutzkleidung. Zugänglich über dguv.de (Suche nach Regel-Nummer).
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — allgemeiner deutscher Rahmen für Arbeitssicherheit und Verwendung von Arbeitsmitteln.
- DIN EN harmonisierte Normen — deutsche Umsetzung der europäischen EN-Normen, herausgegeben durch das DIN Deutsches Institut für Normung. Inhaltlich identisch mit den EN-Versionen. Zugänglich über din.de.
Deutsche Fachverbände und anerkannte Stellen: VDHK (Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher) — nationaler Höhlenforschungsverband; DAV (Deutscher Alpenverein) — Bergsteigen, Klettern, Klettersteig, Skitouren; FISAT (Fachverband für seilunterstützte Arbeitstechniken) — deutscher Industriekletter-Verband mit Stufen-Zertifizierung 1/2/3.
1.2 In Österreich
- AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) und österreichische ArbeitnehmerInnenschutzverordnungen, insbesondere AM-VO (Arbeitsmittelverordnung) und PSA-V (PSA-Verordnung) — Umsetzung der Richtlinie 89/656/EWG. Zugänglich über auva.at und RIS – Rechtsinformationssystem.
- ÖNORM EN harmonisierte Normen über das Austrian Standards Institute.
- Fachverbände: Österreichischer Alpenverein (ÖAV), VÖH (Verband Österreichischer Höhlenforscher).
1.3 In der deutschsprachigen Schweiz
- SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) — wichtigste Schweizer Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle, herausgebendes Organ von praktischen Empfehlungen zur PSA. Zugänglich über suva.ch.
- Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSAV) und Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) — schweizerischer Rahmen abgestimmt mit der EU über bilaterale Abkommen. CE-Kennzeichnung wird in der Schweiz anerkannt. Zugänglich über Fedlex.
- SN EN harmonisierte Normen über SNV Schweizerische Normen-Vereinigung.
- Schweizer Fachverbände: SAC (Schweizer Alpen-Club), SGH (Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung).
1.4 In der Europäischen Union und im EWR
- Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen — unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern (Norwegen, Island, Liechtenstein über das EWR-Abkommen) ohne nationale Umsetzung anwendbar. Sie definiert die wesentlichen Anforderungen an Konstruktion, Herstellung und Konformitätsbewertung, die Risikokategorien I/II/III sowie die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung. Vollständiger Text zugänglich über das europäische Portal EUR-Lex (suchen nach „2016/425").
- Nationale Umsetzungen zur Nutzung von PSA am Arbeitsplatz — jeder Mitgliedstaat hat seinen eigenen nationalen Rahmen, abgeleitet von der Richtlinie 89/656/EWG. Beispiele: Deutschland DGUV Regel 112-198 + PSA-BV, Österreich AM-VO + PSA-V, Frankreich Code du travail, Italien D.Lgs. 81/2008, Spanien RD 773/1997.
- EN-harmonisierte Normen veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU) — inhaltlich identisch in allen EU/EWR-Ländern (DIN EN in DE, ÖNORM EN in AT, SN EN in CH, NF EN in FR, UNI EN in IT, UNE EN in ES).
- NANDO-Datenbank — die Europäische Kommission führt die vollständige Liste der notifizierten Stellen für PSA: ec.europa.eu (suchen nach „NANDO Notified Bodies").
2. Kategorisierung der vertikalen PSA
Die Verordnung (EU) 2016/425 definiert drei Risikokategorien, die jeweils mit einem Konformitätsbewertungsverfahren verbunden sind, dessen Strenge mit der Schwere des abgedeckten Risikos zunimmt:
- Kategorie I — oberflächliche mechanische Aggressionen (technische Handschuhe, Augenschutz gegen leichte Stöße).
- Kategorie II — Risiken zwischen I und III (Helme EN 12492, Steigeisen EN 893, einige Schutzkleidung).
- Kategorie III — Risiken mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden. Dies ist der Fall bei fast allen PSA zur Seilprogression und zum Absturzschutz.
Tabelle der vertikalen PSA nach Norm und Kategorie
| Ausrüstung | Anwendbare DIN EN-Norm | PSA-Kategorie |
|---|---|---|
| Dynamische Seile | DIN EN 892 | III |
| Halbstatische Seile Typ A oder B | DIN EN 1891 | III |
| Reepschnüre | DIN EN 564 | III |
| Bandschlingen und Ringe | DIN EN 565 und DIN EN 566 | III |
| Verbindungsmittel (Karabiner) | DIN EN 12275 und DIN EN 362 | III |
| Klettergurte (Klettern, Bergsteigen, Höhlenforschung) | DIN EN 12277 | III |
| Steigklemmen (Seilklemmen) | DIN EN 567 | III |
| Selbstblockierende oder selbstbremsende Abseilgeräte | DIN EN 15151-1 | III |
| Anschlagverteiler / Lastverteiler | pr DIN EN 17961 | III |
| Klemmkeile und mechanische Klemmgeräte (Friends) | DIN EN 12270 und DIN EN 12276 | III |
| Seilrollen | DIN EN 12278 | III |
| Felshaken | DIN EN 569 | III |
| Eisschrauben | DIN EN 568 | III |
| Eisgeräte (Pickel) | DIN EN 13089 | III |
| Energieabsorber Klettersteig | DIN EN 958 | III |
| Verbindungsschlingen (Höhlenforschung / Canyoning) | Norm variiert je nach Verwendung — siehe Herstelleranleitung | III |
| Helme Klettern, Höhlenforschung, Bergsteigen | DIN EN 12492 | II |
| Steigeisen | DIN EN 893 | II |
| Technische Handschuhe, Bekleidung gegen Stöße und Abrieb | Gleichwertige nationale Bestimmungen (in Deutschland: DGUV Regel 112-199 und PSA-Benutzungsverordnung) | I |
Zusätzliche Normen für Arbeiten in der Höhe (Höhenarbeiter, Baumkletterer, Berufsretter): DIN EN 12841 (Abseilgeräte und Steigklemmen für seilgestützte Zugangssysteme), DIN EN 813 (Sitzgurte mit ventralem Anschlagpunkt), DIN EN 361 (Auffanggurte), DIN EN 358 (Haltesysteme), DIN EN 354 (Verbindungsmittel), DIN EN 355 (Energieabsorber), DIN EN 360 (Höhensicherungsgeräte mit Rückholfunktion), DIN EN 353-2 (mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung). Alle harmonisiert im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/425 als PSA Kategorie III. Die auf ein gegebenes Produkt anwendbare Norm ist immer diejenige, die der Hersteller in der Anleitung und auf der Kennzeichnung angibt.
Vertikale Ausrüstungen, die keine PSA sind (aber der allgemeinen Produktsicherheitspflicht unterliegen):
- Felshaken (DIN EN 959) und Anschlagpunkte für Absturzsicherungssysteme (DIN EN 795), wenn sie integraler Bestandteil der Struktur oder der Felswand sind oder Werkzeuge für ihre Installation benötigen.
- Manuelle Bremsgeräte (DIN EN 15151-2): manuelle Abseilgeräte ohne Selbstblockierung oder Selbstbremsung (Achter, Platten).
VDHK, DAV, FISAT und die europäischen Regulatoren empfehlen, auf diese Nicht-PSA-Sicherheitsausrüstungen die gleichen Prüf- und Nachverfolgbarkeitsverfahren anzuwenden wie auf PSA. Proteushop gibt diese Empfehlungen an seine Kunden weiter, ohne ihr Urheber zu sein — als Vertriebshändler ist es unsere Rolle, die von den zuständigen Stellen (DGUV, SUVA, AUVA, VDHK, DAV, Hersteller, offizielle Normen) festgelegten Empfehlungen zu übermitteln, nicht sie zu erstellen.
3. Kennzeichnung und Herstelleranleitung
CE-Kennzeichnung
Jede auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachte PSA trägt eine CE-Kennzeichnung, die sichtbar, lesbar und unauslöschlich während der gesamten voraussehbaren Nutzungsdauer des Geräts angebracht ist. Für die Kategorien II und III folgt der CE-Kennzeichnung die vierstellige Nummer der notifizierten Stelle, die die Konformität des Modells bewertet hat (Verordnung EU 2016/425).
Die vollständige und aktuelle Liste der europäischen notifizierten Stellen für PSA wird von der Europäischen Kommission in der NANDO-Datenbank geführt: ec.europa.eu (suchen nach „NANDO Notified Bodies"). In der Schweiz wird die CE-Kennzeichnung über bilaterale Abkommen anerkannt.
Eine alterungsanfällige PSA (Helm, Seil, Klettergurt) muss außerdem ein unauslöschliches Herstellungsdatum oder hilfsweise ein Verfallsdatum tragen.
Die Herstelleranleitung
Die Herstelleranleitung ist ein rechtliches und vertragliches Dokument, das jede PSA begleiten muss. Sie enthält mindestens: Anweisungen zu Lagerung, Verwendung, Reinigung, Wartung und Desinfektion; Leistungen und Schutzklasse; maximale Nutzungsdauer; Bedeutung jeder Kennzeichnung; Name und Nummer der notifizierten Stelle; Referenzen der harmonisierten Normen; Zugang zur EU-Konformitätserklärung.
Die nicht anweisungsgemäße Verwendung einer PSA befreit den Hersteller ganz oder teilweise von der Haftung im Falle eines Unfalls. Die Anleitung muss während der gesamten Nutzungsdauer des Geräts aufbewahrt und einsehbar sein.
4. Kauf der Ausrüstung — Aufmerksamkeitspunkte
- Das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung und der Nummer der notifizierten Stelle sicherstellen
- Die Herstelleranleitung in deutscher Sprache anfordern und aufbewahren
- In der Anleitung prüfen, dass die PSA für die geplante Tätigkeit bestimmt ist
- Die vom Hersteller angegebene Nutzungsdauer prüfen. Für Textilkomponenten ist die maximale Dauer im Allgemeinen in der Größenordnung von 10 Jahren, aber ihr Ausgangspunkt variiert je nach Hersteller: Einige berechnen sie ab dem Herstellungsdatum, andere ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme (mit, im letzteren Fall, einer ebenfalls vom Hersteller definierten maximalen Lagerdauer vor Inbetriebnahme). Für Metallkomponenten ist die Nutzungsdauer im Allgemeinen a priori nicht begrenzt, vorbehaltlich regelmäßiger Prüfung, Abwesenheit von Stößen / Korrosion / Verformung. Die anwendbare Regel ist immer diejenige der Anleitung des betroffenen Herstellers.
- Käufe bevorzugen, die eine Lotsteuerung erleichtern
Gebrauchte Absturzschutz-PSA in Deutschland, Österreich und der Schweiz: die DGUV Regel 112-198 (DE), AUVA-Empfehlungen (AT) und SUVA-Richtlinien (CH) verlangen vom Arbeitgeber, angemessene und konforme PSA bereitzustellen, die einer dokumentierten Prüfung unterzogen werden. Der Verkauf oder die Abgabe von gebrauchten Absturzschutz-PSA für berufliche Zwecke wird dringend abgeraten ohne dokumentierte Prüfung durch eine sachkundige Person und vollständige Nachverfolgbarkeit des Lebenszyklus.
5. Regime A — PSA ausschließlich von ihrem Eigentümer genutzt
Das leichte Regime gilt nur, wenn der Eigentümer strikt der einzige Nutzer der PSA ist. Sobald die Ausrüstung einen Dritten schützt oder schützen kann — auch indirekt, beispielsweise ein persönlicher Karabiner an einem gemeinsamen Anschlagpunkt, an dem andere Praktizierende fortschreiten —, wechselt sie ins Regime B (Zurverfügungstellung).
Verpflichtungen des Eigentümers/Nutzers: prüfen, dass die Anleitung die PSA für die praktizierte Tätigkeit bestimmt; das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung prüfen; die vom Hersteller angegebene Nutzungsdauer respektieren; die in der Anleitung angegebenen Modalitäten von Verwendung, Wartung und Prüfung respektieren.
Der Veranstalter einer Sport- oder Verbandsaktivität bleibt einer vertraglichen Sicherheitspflicht unterworfen. DAV, ÖAV, SAC, VDHK und andere nationale Verbände veröffentlichen Empfehlungen zu guter Praxis zu diesem Punkt.
6. Regime B — Zur Verfügung gestellte PSA (Leihe, Miete, kollektive Nutzung)
Die Zurverfügungstellung entspricht dem Verleih von Material gegen Entgelt oder unentgeltlich (Miete). Es sind betroffen: alle Leih- oder Gemeinschaftsnutzungsgeräte, die einer Struktur gehören (Verein, Schule, Verbandsausschuss, Ausbildungsanbieter, Aktivitätsanbieter, beruflicher Arbeitgeber); jede einem Dritten geliehene persönliche PSA; jede persönliche PSA, die andere Praktizierende als ihren Eigentümer schützt.
Der Eigentümer der zur Verfügung gestellten PSA muss zusätzlich zu den Verpflichtungen des Regimes A, gemäß DGUV Regel 112-198 (DE), AM-VO und PSA-V (AT) oder SUVA-Richtlinien (CH):
- Vor jeder Zurverfügungstellung eine Konformitätsbescheinigung ausstellen
- Ein Register von Lebenslaufakten führen, das die dokumentarische Nachverfolgbarkeit jeder individualisierten PSA ermöglicht
- Eine Routineprüfung vor UND nach jeder Zurverfügungstellung durchführen (visuelle, funktionale Prüfung, allgemeiner Zustand)
- Eine vollständige Prüfung durch eine sachkundige Person mindestens alle 12 Monate durchführen, in einer Häufigkeit, die je nach Nutzungsintensität oder Empfehlungen der Herstelleranleitung reduziert wird
- Eine vollständige Prüfung nach jedem Rückzug von Material infolge einer Routineprüfung oder eines außergewöhnlichen Ereignisses durchführen
- Die Lebenslaufakte während der gesamten Nutzungsdauer des Geräts UND während mindestens 3 Jahren nach seiner Ausmusterung aufbewahren (gute Praxis abgeleitet von DGUV-Bestimmungen und nationalen Sektorenrichtlinien)
7. Die Lebenslaufakte einer vertikalen PSA
Die Lebenslaufakte ist das jeder PSA beigefügte individuelle Nachverfolgbarkeitsdokument. Die DGUV-Empfehlungen, FISAT-Standards und der IRATA-Kodex konvergieren auf folgenden Mindestinhalt: Produktidentifikation (Marke, Modell, Herstellerreferenz, Seriennummer, Herstellungsdatum); Datum der ersten Inbetriebnahme; Verlauf der Prüfungen (Datum, Prüfer, Ergebnis, Beobachtungen); Verlauf der Vorfälle (Sturz, Kapazitätsüberschreitung, Kontakt mit aggressiver Substanz, Stoß, längere UV-Exposition); Datum und Grund der Ausmusterung.
Typische Ausmusterungskriterien (zwingend gegen die Anleitung des betroffenen Herstellers zu bestätigen): durchtrennte oder ausgefranste Sicherheitsnähte; rissiger oder verformter Anschlagpunkt; Band oder Seil mit durchgehender Mantelabnutzung; jede PSA nach Sturz mit signifikanter Last; Karabiner mit verformtem Schnapper; überschrittene maximale Nutzungsdauer gemäß Herstelleranleitung — für Textilkomponenten typischerweise 10 Jahre, aber der Ausgangspunkt variiert. Die Herstelleranleitung hat immer Vorrang.
Beispiele öffentlich dokumentierter Herstellerverfahren (direkt zu konsultieren für die genauen Kriterien):
- PETZL — petzl.com
- BEAL — beal-planet.com
- EDELRID (deutscher Hersteller) — edelrid.com
- MAMMUT (Schweizer Hersteller) — mammut.com
- SKYLOTEC (deutscher Hersteller) — skylotec.com
- CAMP Safety — camp.it
- COUSIN-TRESTEC — cousin-group.com
Wichtig: Die Anleitung des Herstellers des Produkts, das Sie verwenden, hat immer Vorrang, auch wenn Sie an das Verfahren eines anderen Herstellers gewöhnt sind. Die genauen Schwellenwerte sind nicht von einer Marke auf eine andere übertragbar.
8. Sachkundige Personen für die Prüfung
Die regelmäßige Prüfung einer zur Verfügung gestellten PSA muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, im Sinne der DGUV-Bestimmungen. Wege zur Sachkunde in DE/AT/CH:
- FISAT-Stufen 1, 2 und 3 (Fachverband für seilunterstützte Arbeitstechniken) — deutsche Zertifizierung für Industrieklettern. fisat.de.
- DAV-Ausbildungen — Deutscher Alpenverein, technische Ausbildungen für Bergsteigen, Klettern, Klettersteig. alpenverein.de.
- VDHK-Kurse — Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher, technische Höhlenforschungsausbildung. vdhk.de.
- ÖAV / SAC-Ausbildungen für Bergsteigen, Klettern und Alpinaktivitäten in Österreich und der Schweiz.
- Internationale IRATA-Zertifizierungen Stufen 1 bis 3 für Arbeiten an Seilen — anerkannt in 100+ Ländern. irata.org.
- Herstellerausbildungen — PETZL, BEAL, EDELRID, MAMMUT, SKYLOTEC, CAMP bieten formale Kompetenzausbildungen auf ihren eigenen Geräten und Prüfverfahren an.
- In einem gleichwertigen beruflichen Rahmen erworbene Kompetenzen (interne Ausbildung einer Rettungsstruktur, Berufsfeuerwehr, öffentlicher Dienst, Höhenarbeitsunternehmen).
9. Lagerung und Wartung
Die Lagerbedingungen beeinflussen direkt die nutzbare Lebensdauer einer vertikalen PSA. Die genauen Modalitäten (Lager- und Reinigungstemperaturen, kompatible Produkte, Schmierfrequenz) werden von jedem Hersteller in seiner Anleitung definiert und haben Vorrang vor jeder Verallgemeinerung. Zur Orientierung:
- Lagerung geschützt vor direktem Licht und UV: Ultraviolette Strahlung baut die in Seilen, Schlingen und Klettergurten verwendeten Polyamid- und Polyesterfasern fortschreitend ab.
- Trockene Lagerung, in einem belüfteten Raum, bei mäßiger Temperatur. Der genaue Bereich muss in der Herstelleranleitung gelesen werden.
- Abstand zu jeder Wärmequelle und zu aggressiven Chemikalien. Die genaue Liste der unverträglichen Produkte ist in der Anleitung angegeben.
- Seile und Schlingen: Reinigung mit klarem oder lauwarmem Wasser nach Nutzung in lehmiger oder saliner Umgebung, Lufttrocknung geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung.
- Metall: Spülung mit klarem Wasser, vollständige Trocknung, eventuelle Schmierung mit einem vom Hersteller ausdrücklich als kompatibel empfohlenen Schmiermittel. Niemals ein generisches Schmiermittel ohne Bestätigung des Herstellers verwenden.
- Transport: Schutz vor Abrieb (dedizierter Transportsack), direkten Kontakt mit scharfen Kanten oder aggressiven Flüssigkeiten vermeiden.
Beispiele öffentlich dokumentierter Herstellerseiten zu Lagerung und Wartung: petzl.com, beal-planet.com, edelrid.com, mammut.com, skylotec.com, camp.it.
Wichtig: Die Anleitung des Herstellers des Produkts, das Sie verwenden, hat immer Vorrang. Eine Empfehlung eines Herstellers ist nicht auf ein Produkt eines anderen Herstellers übertragbar.
10. Nützliche Links und Referenzressourcen
Die untenstehenden Links verweisen auf die Wurzeln offizieller Domains, die konstruktionsbedingt stabil sind.
Europäische Union und EWR
Verordnung (EU) 2016/425, EN-harmonisierte Normen, notifizierte Stellen.
- EUR-Lex — vollständige EU-Texte
- Europäische Kommission — NANDO-Datenbank
- Nationale Arbeitssicherheitsbehörden jedes Mitgliedstaats
11. Siehe auch auf Proteushop
Vertikalmaterial außerhalb der PSA
Strukturanker (EN 959, EN 795 integriert), manuelle nicht selbstblockierende Abseilgeräte, Progressionszubehör nicht unter PSA-Verordnung.
Seite konsultieren →Katalog Vertikalsportarten
Halbstatische Seile DIN EN 1891, Reepschnüre DIN EN 564, Klettergurte DIN EN 12277, Verbindungsmittel DIN EN 12275, Steigklemmen DIN EN 567, selbstblockierende Abseilgeräte DIN EN 15151-1, Schlingen DIN EN 565/566, Helme DIN EN 12492.
Zum Katalog →12. Kontakt
Bei Fragen zur Identifikation einer vertikalen PSA, ihrer Konformität (CE-Kennzeichnung), ihrer Inbetriebnahme, ihrer Prüfung oder ihrer dokumentarischen Nachverfolgbarkeit können Sie uns kontaktieren. Unsere Rolle besteht darin, die Empfehlungen der DGUV, SUVA, AUVA, DAV, VDHK, ÖAV, SAC, FISAT und der Hersteller weiterzuleiten und Ihnen zu helfen, die einschlägige Ausrüstung und offizielle Dokumentation zu identifizieren.